Zudem wird klar, dass das Terrain hinter der Mauer bis zur erhöhten Tenneinfahrt des benachbarten Bauernhauses ansteigt und die Mauer das dahinterliegende Terrain stützt (Foto 4).30 Die Fotos des Strasseninspektorats zeigen, dass ein Fahrzeug beim vorgesehenen Strassenanschluss bei der entscheidenden Minimaldistanz von 50 m nicht ersichtlich ist, bei 42 m nur die Kühlerhaube gesehen werden kann und das ganze Fahrzeug erst aus einer Distanz von 40 m wahrgenommen wird.31 Der Schlussfolgerung des Strasseninspektorats, dass die Sichtfelder vor Ort nicht eingehalten werden können wegen der Mauer und der Bepflanzung, kann daher gefolgt werden.