d) Im dem von der Planerin H.________ AG eingereichten Plan vom 28. August 2017 sind die Sichtbermen mit einer Knotensichtweite von 50 m eingezeichnet und Fotos veranschaulichen die Situation: Die Mauer mit Bepflanzung befindet sich innerhalb der Sichtzone, welche in einem Höhenbereich zwischen 0.60 m und 3.00 m über der Fahrbahn hindernisfrei sein sollte.29 Auf den Fotos zum Plan ist ersichtlich, dass die Mauer alleine zwischen 0.6 m und 1.10 m hoch ist und die Bepflanzung weit höher reicht (Fotos 2 und 3). Zudem wird klar, dass das Terrain hinter der Mauer bis zur erhöhten Tenneinfahrt des benachbarten Bauernhauses ansteigt und die Mauer das dahinterliegende Terrain stützt (Foto 4).30