Aus Erfahrung sei deshalb klar, dass so oder so auf dem Strassenanschluss an die Kantonsstrasse links abgebogen werde. Auf solche behelfsmässige Erschliessungslösungen könne nicht eingetreten werden. Die Sichtfelder gemäss Norm Knoten, "Sichtfelder in Knoten in einer Ebene", seien im Plan Sichtbermen von H.________ vom 28. August 2017 zwar richtig eingezeichnet. Dabei sei der unterste Wert der Bandbreiten von 50 bis 70 Meter für die Anhaltesichtweite eingesetzt worden. Wie die Fotos in der Beilage zeigen würden, könne jedoch vor Ort auch mit dieser minimalen Anhaltesichtweite von 50 Metern das geforderte Sichtfeld nicht eingehalten werden.