Wie aus dem Unfallkataster hervorgehe, komme es trotz dieser Schutzinsel regelmässig zu Verkehrsunfällen. Der Beschwerdeführer weise darauf hin, dass seine Erschliessungssituation einfach mit einer Signalisation "Linksabbiegen verboten" gelöst werden könnte. Allerdings müssten alle Fahrzeuge dadurch bis zum über 3 km entfernten Kreisel G.________ fahren, um ohne zu manövrieren, resp. risikolos wenden zu können. Dies sei keine taugliche Lösung für die Erschliessung eines Neubauvorhabens. Aus Erfahrung sei deshalb klar, dass so oder so auf dem Strassenanschluss an die Kantonsstrasse links abgebogen werde.