Grundstückzufahrten sind so zu gestalten, dass durch die ein- und ausfahrenden Fahrzeuge die Beeinträchtigung der Sicherheit und die Behinderung des Verkehrs auf öffentlichen Strassen vermieden wird (VSS SN 640 050 [Grundstückzufahrten], Ziff. 6). In diesem Zusammenhang legt die VSS Norm "Knoten, Sichtverhältnisse in Knoten in einer Ebene" die Abmessungen der Sichtfelder fest, die in Knoten vorhanden sein müssen, damit ein vortrittsbelastetes Fahrzeug in den Verkehr einbiegen kann. Grundstückzufahrten sind überall dort zu vermeiden, wo die minimalen Knotensichtweiten nicht gewähreistet werden können.25