Es ist unklar, ob die Gemeinde dem Beschwerdeführer dieses E-Mail weitergeleitet hat. Der von der Gemeinde eingereichte E-Mail-Verkehr enthält zwar einen entsprechenden Text, es ist jedoch nicht ersichtlich, ob und an welche Adresse die Nachricht gesendet wurde.14 9 Vorakten Gemeinde, Beilage 28 10 Vorakten Gemeinde, Beilage 26 f. 11 Vorakten Gemeinde, Beilage 25 12 Vorakten Gemeinde, Beilage 19 ff. 13 Vermutlich die Aktennotiz zum Einigungsgespräch vom 7. August 2017, Vorakten Gemeinde, Beilage 30 14 Vorakten Gemeinde, Beilage 14 RA Nr. 110/2018/72 6