Am 13. September 2017 wandte sich die Gemeinde erneut per E-Mail an das Strasseninspektorat. Dieses antwortete per E-Mail vom 15. September 2017 und hielt insbesondere fest, die "Aktennotiz"13 genüge nicht, es müsse eine schriftliche Vereinbarung, wonach im Sichtfeld die Mauer auf 0.6 m zurückgebaut und das Grünzeug, welches ins Sichtfeld rage, dauerhaft entfernt werde. Zudem verlangte das Strasseninspektorat weitere Informationen und Unterlagen. Es ist unklar, ob die Gemeinde dem Beschwerdeführer dieses E-Mail weitergeleitet hat.