eintrete und es zur Überarbeitung zurückschicke.10 Daraufhin fragte die Gemeinde per E- Mail bezüglich diverser Punkte beim Strasseninspektorat nach.11 Anschliessend reichte der Beschwerdeführer das aktuelle Baugesuch ein und weitere Pläne nach, welche die Gemeinde dem Bauinspektorat zur Prüfung weiterleitete. Mit E-Mail vom 8. September 2017 trat das Bauinspektorat auch auf das aktuelle Baugesuch nicht ein, unter anderem da keine Vereinbarung mit dem nachbarlichen Grundeigentümer vorliege, die die Sicherstellung des Sichtfelds garantiere.12 Am 13. September 2017 wandte sich die Gemeinde erneut per E-Mail an das Strasseninspektorat.