c) Mit Verfügung vom 28. Februar 2017 hielt das Strasseninspektorat zu einem ersten Projekt des Beschwerdeführers (Neubau von zwei Wohnhäusern sowie einer Doppelgarage mit Technikraum) fest, der geplante Strassenanschluss könne nicht bewilligt werden.9 Nachfolgend passte der Beschwerdeführer sein Projekt an und die Gemeinde verlangte dazu beim Strasseninspektorat einen Fachbericht.