Der vom Beschwerdeführer während des Beschwerdeverfahrens mandatierte Anwalt beantragte am 31. Juli 2018 die Sistierung des Verfahrens, um bezüglich der Erschliessung Vergleichsverhandlungen mit der Nachbarschaft zu führen. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs sistierte das Rechtsamt antragsgemäss das Verfahren. Mit Schreiben vom 17. Oktober 2018 beantragte der Beschwerdeführer die Aufhebung der Sistierung und 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2018/72 3