2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 30. Mai 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 18. April 2018 und die Rückweisung zur weiteren Behandlung an die Gemeinde Safnern. Er macht insbesondere geltend, entgegen der Ansicht der Gemeinde und des Strasseninspektorats sei die Erschliessung der Parzelle gewährleistet. Zudem sei das rechtliche Gehör verletzt worden.