Mit Entscheid vom 18. April 2018 erteilte die Gemeinde Safnern ohne vorherige Publikation den Bauabschlag. Zudem forderte sie die Bauherrschaft auf, innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt dieser Verfügung die Profile und den Baucontainer vom Grundstück zu entfernen oder für den Baucontainer ein Baugesuch einzureichen.