Die Gemeinde stellte dem Beschwerdeführer daraufhin den Bauabschlag in Aussicht, da eine Erschliessung mehrere Jahre dauern würde. Mit Schreiben vom 19. März 2018 verlangte der damalige Anwalt des Beschwerdeführers von der Gemeinde, bei dieser Ausgangslage sei der Bauabschlag zu verfügen und zu bestätigen, dass die Gemeinde die beantragten Massnahmen zwecks Erschliessung eingeleitet habe. Mit Entscheid vom 18. April 2018 erteilte die Gemeinde Safnern ohne vorherige Publikation den Bauabschlag.