Die reduzierten Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 8'586.50 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Seeland zuständig. 23 Vgl. Vorakten, pag. 154. RA Nr. «D_DNI»/«D_DNJ»/«D_DNN» 17 3. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 7'646.70 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung