Die konkrete Anordnung der Aufenthalts- und Spielflächen bzw. Spielplätze erscheint denn auch weniger aufgrund eines durchdachten Umgebungsgestaltungskonzepts, sondern vielmehr aufgrund der beengten Platzverhältnisse entstanden, mithin notgedrungen, zu sein. So befinden sich beispielsweise die Spielplätze in unmittelbarer Nähe der Sitzplätze, die zu den beiden Erdgeschosswohnungen im «Anbau» gehören. Die auf der Nordwestseite des Mehrfamilienhauses geplanten Vorplätze haben zudem nichts mit den grosszügigen Vorplätzen der umliegenden Bauernhäuser gemein.