Auch bezüglich der Fassadengestaltung genügt das Vorhaben den kommunalen Vorgaben nicht. Mit der geplanten Holzverkleidung wird zwar ein Material aus der Umgebung bzw. charakteristisches Element der traditionellen ländlichen Bauweise aufgenommen. Die konkrete Gestaltung der Fassaden nimmt jedoch keinerlei Bezug auf die detailreichen bzw. aus verschiedenen Materialien gestalteten Fassaden der umliegenden Bauernhäuser.16 Sie 14 Vgl. die Fotodokumentation zum Augenschein vom 30. Oktober 2018, Fotos Nrn. 11-13 und 16-18 sowie die Fotodokumentation der OLK, Fotos Nrn. 2, 8 und 11. 15 Vgl. die Fotodokumentation zum Augenschein vom 30. Oktober 2018, Fotos Nrn. 11-14 und 16-18 sowie die