k) Die Beurteilung der OLK ist – entgegen der Ansicht der Beschwerdegegnerin – nachvollziehbar und schlüssig. Insbesondere hinsichtlich seiner Form, Proportionen und Dimensionen – mithin dem Hauptkritikpunkt der OLK – vermag das umstrittene Bauvorhaben nicht zu überzeugen. Die umliegenden, für das Ortsbild prägenden Bauernhäuser haben teilweise zwar auch grosse Volumen und Anbauten, die rechtwinklig zum jeweiligen Hauptgebäude stehen. Im Gegensatz zum Bauvorhaben der Beschwerdegegnerin erscheinen die Bauernhäuser jedoch nicht drei-, sondern bloss zweigeschossig.