Die OLK kommt schliesslich zum Schluss, dass das Projekt weiterhin nicht den erhöhten gestalterischen Anforderungen entspreche. Die Verträglichkeit mit dem Ortsbild sei nach wie vor nicht gegeben. Vielmehr sei das Baugrundstück mit dem geplanten Bau überfordert. Es bedürfe einer Überarbeitung grundsätzlicher Natur, um die Eingliederung in den sensiblen Kontext sicherzustellen. Dazu gehöre das Hinterfragen der Volumetrie, der Geschossigkeit im Hinblick auf die notwendige Hierarchisierung und der gewählten Typologien der Wohnungsgrundrisse. Es sei zudem unabdingbar, erkennbare Gestaltungsprinzipien für Fassaden und Aussenraum zu erarbeiten.