h) Aus den bisherigen Ausführungen geht hervor, dass sich das Baugrundstück an einer besonderen Lage befindet. Da es sich im Bereich eines qualitativ hochwertigen Orts- bzw. Strassenbildes und in einer Baugruppe befindet, ist eine sehr sorgfältige Einpassung und eine Orientierung an der qualitativ hochwertigen Umgebung erforderlich, damit eine gute Gesamtwirkung erzielt werden kann. Ein Bauvorhaben im Ortsbildschutzgebiet muss zudem nicht nur zu einer guten Gesamtwirkung in der Umgebung führen, sondern hat erhöhten ästhetischen Anforderungen zu genügen.