Grundform. Die Beschwerdegegnerin bezeichnet die beiden Gebäudeschenkel als «Haupthaus» und «Anbau». Das «Haupthaus» ist 20.50 m lang sowie 11.40 m breit und steht traufseitig in etwa parallel zur nordwestlich verlaufenden Murtenstrasse in einem Abstand von 5.00 bis knapp 5.30 m. Der «Anbau» steht rechtwinklig zum «Haupthaus» und führt traufseitig in einem Abstand von 4.52 m parallel zur nordöstlichen Parzellengrenze von der Murtenstrasse weg. Er ist 15.95 m lang und verjüngt sich entlang der Südwestfassade aufgrund der Parzellenform (bzw. zur Einhaltung des grossen Grenzabstands) von 11.285 m auf 8.76 m Breite.