a) Der umstrittene Neubau verfügt über ein Untergeschoss, zwei Hauptgeschosse (Erdund Obergeschoss) sowie ein Dachgeschoss mit Galerie und sieht neun Wohnungen sowie eine Einstellhalle mit zwölf Autoabstellplätzen vor. Das Gebäude hat eine L-förmige 5 BVR 2012 S. 463 E. 2.2 mit Hinweisen. 6 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 72 N. 6. RA Nr. «D_DNI»/«D_DNJ»/«D_DNN» 6