Das Rechtsamt stellte den Verfahrensbeteiligten die Projektänderungseingabe zur Kenntnis zu und holte zum geänderten Bauvorhaben je einen Bericht der OLK sowie des TBA, Fachstelle Lärmschutz (diese hat anstelle des OIK III bereits im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Bauvorhaben Stellung genommen), ein. Nachdem die OLK auch die Projektänderung I negativ beurteilt hat, ging am 16. April 2019 beim Rechtsamt eine weitere Projektänderung (datiert vom 11. April 2019) der Beschwerdegegnerin ein (Projektänderung II). Das Rechtsamt stellte auch diese Eingabe den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu und holte zum abermals geänderten Bauvorhaben wiederum einen Bericht der OLK ein.