4. Aufgrund der negativ ausgefallenen Beurteilung der OLK, reichte die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 14. Januar 2018 (recte: 2019) eine Projektänderung ein (Projektänderung I). Das Rechtsamt stellte den Verfahrensbeteiligten die Projektänderungseingabe zur Kenntnis zu und holte zum geänderten Bauvorhaben je einen Bericht der OLK sowie des TBA, Fachstelle Lärmschutz (diese hat anstelle des OIK III bereits im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Bauvorhaben Stellung genommen), ein.