2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 28. Mai 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 25. April 2018 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, das Bauvorhaben verstosse gegen ortsbild- und denkmalpflegerische Vorschriften. Zudem sei das Projekt nicht mit den Lärmschutzvorschriften bzw. der diesbezüglichen Rechtsprechung zu vereinbaren. Die vorgesehenen Kinderspielplätze und Aufenthaltsbereiche würden ebenfalls nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen.