1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 31. März 2017 bei der Gemeinde Bargen (BE) ein Baugesuch (datiert vom 27. März 2017) ein für den Rückbau eines alten Bauernhauses sowie den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit neun Wohnungen und einer Einstellhalle auf Parzelle Bargen (BE) Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Kernzone K sowie im Ortsbildschutzgebiet OSG. Ferner befindet sie sich im Perimeter der Baugruppe C (Bargen, Murtenstrasse). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 25. April 2018 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Seeland das Bauvorhaben.