4. Die Beschwerdegegner haben den Beschwerdeführenden 1 – 4 die Parteikosten im Betrag von Fr. 7'894.40 (inkl. Mehrwertsteuer) und den Beschwerdeführern 5 – 7 die Parteikosten im Betrag von Fr. 5'823.90 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdegegner haften solidarisch für die gesamten Beträge. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher I.________, eingeschrieben - Herrn J.________, eingeschrieben - Herrn K.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, A-Post - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Matten bei Interlaken, Bauverwaltung, eingeschrieben