1. Die Beschwerden werden teilweise gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 11. Dezember 2017 wird in Bezug auf die Erteilung der Baubewilligung für den Anschluss an die N.________ bestätigt. Soweit weitergehend wird der Entscheid aufgehoben und dem Baugesuch vom 31. März 2017 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Beschwerdegegner werden verpflichtet, den rechtmässigen Zustand insofern wiederherzustellen, als die Liegenschaft Matten b. Interlaken Grundbuchblatt Nr. M.________ ab dem 30. November 2018 nicht mehr als Beherbergungsbetrieb benutzt werden darf.