Damit erweist sich die beantragte Umnutzung des Einfamilienhauses in eine Gästeunterkunft mit bis zu 19 Betten in der Wohnzone der Gemeinde Matten als nicht zonenkonform. Das Vorhaben kann entsprechend nicht bewilligt werden, sondern der Umnutzung ist mangels Zonenkonformität der Bauabschlag zu erteilen. Es besteht in diesem Zusammenhang kein Beurteilungsspielraum. Eine andere Auslegung ist rechtlich nicht haltbar.