Es ist damit insgesamt mit mehr Immissionen zu rechnen, als dies bei der Wohnnutzung oder stillem Gewerbe mit Quartierbezug zu erwarten ist. Die Gästeunterkunft ist daher auch unter Berücksichtigung der konkreten zu erwartenden Immissionen weder mit einem stillen Gewerbe mit Quartierbezug noch mit dem Wohnen gleichzustellen.