Das Gästehaus wäre als hotelähnlicher Beherbergungsbetrieb in der Hotelzone zonenkonform. Ob es allenfalls auch unter den Begriff "Gastgewerbe" subsumiert werden könnte und damit in der Mischzone (M) oder in der Mischzone (MK) zulässig wäre, kann offen bleiben. Dafür spräche immerhin, dass diese Zonen auch derselben Empfindlichkeitsstufe wie die Hotelzone zugeordnet sind. Den hotelähnlichen Betrieb aber auch in der Wohnzone, die dem Wohnen und dem stillen Gewerbe vorbehalten und der Empfindlichkeitsstufe II zugeordnet ist, als zonenkonform zu betrachten, torpedierte die differenzierte Zonenplanung der Gemeinde Matten.