c) Die Umnutzung des Einfamilienhauses in eine Gästeunterkunft würde die Unterbringung von bis zu 19 Gästen ermöglichen. Zudem sollen sowohl im Innenbereich im Zeitraum von 05.00 – 00.30 Uhr als auch auf der Terrasse bis maximal 22.00 Uhr 16 Sitzplätze als nichtöffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank bewilligt werden. Die Beschwerdegegner bezeichnen das Bauvorhaben als "Gästehaus". Es verfügt über acht Doppelzimmer (zum Teil mit Zusatzbetten), die an einzelne Parteien vermietet werden. Während den Weihnachtsferien kann die Unterkunft nur als ganzes und während mindestens fünf Tagen gemietet werden.13 Die Gäste können in der Unterkunft frühstücken.