Detailhandel vorbehalten. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II. In der Mischzone Kern (MK) sind Wohnen, stilles bis mässig störendes Gewerbe, Gastgewerbe, Verkaufsgeschäfte ohne Einschränkung der Verkaufsfläche und Dienstleistungen zulässig. Es gilt wiederum die Empfindlichkeitsstufe III.