Je nach Wohnzone sind unterschiedliche Nutzungsmasse möglich (vgl. Art. 212 GBR). In der Hotelzone sind Hotel und andere Beherbergungsbetriebe, touristisch orientierte Verkaufsläden und andere im Zusammenhang mit einem Hotelbetrieb stehende Nutzungen wie Dependencen, Ökonomiegebäude, Wohnungen und Zimmer für Direktion und Personal, Sportanlagen und Einstellräume für Autos zonenkonform. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III (vgl. Art. 211 GBR Hotelzone H). Gemäss dem Kommentar des kommunalen Baureglements ist die Hotelzone der gastgewerblichen Nutzung vorbehalten.