Öffnungszeiten von 05.00 – 00.30 könne nicht als stilles Gewerbe bezeichnet werden. Der Betrieb der Terrasse bis 22.00 Uhr sei zudem nicht kontrollierbar, da sich die Betreiber gemäss Betriebskonzept nicht dauernd im Gebäude aufhalten würden. Schliesslich habe die Gemeinde selber ausgeführt, ein Bed & Breakfast Angebot sei erst auf Grund der Überbauungsordnung "P.________" bewilligungsfähig. Da diese Überbauungsordnung abgelehnt worden sei und der Betrieb somit in der Wohnzone liege, sei er nicht zonenkonform. In ihren Eingaben vom 31. Juli 2018 und 9. August 2018 betonen sie, es sei auch nach dem Sommer 2016 zu wiederholten Lärmexzessen gekommen.