Zudem seien Hotels in der Wohnzone zonenkonform, soweit die Nutzungsvorschriften eine nicht störende gewerbliche Nutzung zuliessen (BVR 1983, S. 68, E. 4). Dementsprechend erachtet das Regierungsstatthalteramt die Umnutzung des Einfamilienhauses in eine Gästeunterkunft als zonenkonform. Die Gemeinde Matten beantragt die Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Gemäss ihrer Aktennotiz vom 30. Mai 2018 gingen bei der Kantonspolizei zuletzt im Sommer 2016 Lärmklagen ein.