a) Das Regierungsstatthalteramt führte in seinem Entscheid aus, bei der Gemeinde seien seit der Anpassung des Betriebskonzepts am 20. September 2017 keine Reklamationen mehr eingegangen. Es sei daher davon auszugehen, dass vom Betrieb keine Immissionen ausgehen, die mit der Wohnzone nicht vereinbar seien. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Hotelbetrieb mit öffentlicher Gastwirtschaft sei nicht mit einem ständigen Kommen und Gehen zu rechnen. Zudem seien Hotels in der Wohnzone zonenkonform, soweit die Nutzungsvorschriften eine nicht störende gewerbliche Nutzung zuliessen (BVR 1983, S. 68, E. 4).