Gegenstand des vorinstanzlichen Entscheids und daher auch des vorliegenden Verfahrens bilden dementsprechend nur der Einbau der Heizung sowie die Umnutzung des Einfamilienhauses in eine Gästeunterkunft. Die Auswirkungen dieses Verfahrensmangels können mit Blick auf den Ausgang des Verfahrens offen gelassen werden. Die Baupolizeibehörde der Gemeinde Matten hat jedoch bezüglich den baulichen Massnahmen unverzüglich ein baupolizeiliches Verfahren einzuleiten. 3. Zonenkonformität