2. Gegen diese Verfügung erhoben die Beschwerdeführenden 1 – 4 am 11. Januar 2018 gemeinsam und die Beschwerdeführer 5 – 7, alle vertreten durch denselben Anwalt, separat Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Die Beschwerdeführenden machen insbesondere geltend, dem Baugesuch für die Umnutzung des Einfamilienhauses in eine Gästeunterkunft seien (baubewilligungspflichtige) bauliche Massnahmen vorausgegangen und die Unterkunft sei in der Wohnzone nicht zonenkonform.