1. Am 6. August 2015 erwarben die Beschwerdegegner die Liegenschaft am L.________weg 21, Parzelle Matten bei Interlaken (nachfolgend: Matten) Grundbuchblatt Nr. M.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Seit Dezember 2015 nutzen die Beschwerdegegner die Liegenschaft als Gästeunterkunft mit dem Namen 'O.________'. Im Winter 2016 / 2017 bauten sie insbesondere verschiedene sanitäre Anlagen ein und veränderten zum Teil die inneren Raumstrukturen. Am 16. Februar 2017 fand auf dem Regierungsstatthalteramt eine Besprechung mit den Beschwerdegegnern und Vertretern der Gemeinde statt.