Die Beschwerdeführenden 2 – 4 haben dem Beschwerdegegner Parteikosten im Betrag von Fr. 3'595.75 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden 2 – 4 haften solidarisch für den gesamten Betrag. RA Nr. 110/2018/67 18 IV. Eröffnung - Herrn A.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt G.________, eingeschrieben RA Nr. 110/2018/67 19 - Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern, Bauinspektorat, eingeschrieben