Die Verfahrenskosten für die Beschwerde der Beschwerdeführenden 2 – 4 von Fr. 1'400.00 werden den Beschwerdeführenden 2 – 4 auferlegt. Die Beschwerdeführenden 2 – 4 haften solidarisch für den gesamten Betrag. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Der Beschwerdeführer 1 hat dem Beschwerdegegner Parteikosten im Betrag von Fr. 1'797.85 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.