Der Beschwerdeführer 1 hat somit dem Beschwerdegegner Parteikosten von Fr. 1'797.85 zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden 2 – 4 haben dem Beschwerdegegner Parteikosten von Fr. 3'595.75 zu ersetzen. III. Entscheid 1. Die Beschwerden werden abgewiesen. Die Baubewilligung der Stadt Bern vom 18. April 2018 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten für die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer 1 zur Bezahlung auferlegt.