Die Stadt Bern betont, die Stadtbildkommission habe sich im Baubewilligungsverfahren positiv zum Vorhaben geäussert. Es bestehe kein Anlass, diese Einschätzung anzuzweifeln. Insbesondere der Hinweis, es komme im Quartier kein ähnliches Haus vor, würde dazu führen, dass eine Modernisierung in den städtischen Quartieren ausgeschlossen wäre. Auch die Denkmalpflege vertrete die Ansicht, dass neue Elemente möglich seien, diese sollten aber als solche erkennbar sein. Kopien seien nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Beschwerdegegner führt denn auch aus, das Bauvorhaben nehme vorbestehende Gestaltungselemente auf.