Schliesslich sei in Bezug auf die Einpassung in das Quartierbild auch unerheblich, dass Holz als Baumetrial eine hohe Wertschätzung geniesse. Um den Anforderungen der Gestaltungsvorschriften zu genügen, müsste sich das Bauvorhaben an den qualitativ hochstehenden Bauten in der Umgebung orientieren und genau dies mache es mit dem Flachdach und der Holzschindelfassade nicht. Insbesondere könne das Gebäude nicht als sekundäres Element betrachtet werden, sondern es habe wie alle anderen Bauten die Voraussetzungen der Gestaltungsvorschriften zu erfüllen und genau dies tue es nicht.