an diesen Angaben zu zweifeln: Das Gebäude weist eine Grundfläche von 161 m2 auf. Im ersten Obergeschoss ist ein Teil dieser Fläche für die Terrasse genutzt, welche an die massgebliche Fläche nicht anzurechnen ist und das Dachgeschosses kann auf Grund der grossen Dachfläche und Dachschrägen nicht voll genutzt werden. Die Berücksichtigung einer Totalfläche von 397.5 m2 für die Berechnung der notwendigen Spiel- und Aufenthaltsflächen scheint daher mit Blick auf die vorhandenen Pläne grosszügig bemessen zu sein und ist nicht zu beanstanden. Diese Angabe wird von den Beschwerdeführenden 2 - 4 auch nicht kritisiert.