Gemäss den Angaben des Beschwerdeführers weist das Mehrfamilienhaus eine Totalfläche von insgesamt 397.5 m2 auf. Zwar verfügt die Stadt Bern über keine Pläne, auf welchen diese Angaben detailliert überprüft werden könnten, allerdings besteht kein Grund 11 BDE 110/1997/41 vom 5. August 1997, E. 2d. RA Nr. 110/2018/67 11