a) Auf der Parzelle des Bauvorhabens sind zwei Abstellplätze für Motorfahrzeuge vorgesehen. Damit bei der Ausfahrt die notwendigen Sichtbermen eingehalten sind, plant die Stadt einen Parkplatz der blauen Zone aufzuheben. Die Beschwerdeführenden 2 - 4 machen geltend, das Bauvorhaben verstosse gegen Art. 16 BauG i.V.m Art. 50 ff. BauV. Mit dem Bauvorhaben würden keine zusätzlichen Parkplätze geschaffen, vielmehr müsse ein weiterer Parkplatz der blauen Zone weichen.