auch ein Einfamilienhaus benötigte einen zusätzlichen Parkplatz. Vielmehr liegt es daran, dass das weiter im Norden der Parzelle liegende bestehende Haus und der dazugehörende Parkplatz auch über den I.________ erschlossen sind. Die Realisierung eines neuen Wohnhauses führt dementsprechend 8 BVR 2006 S. 145. 9 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 26- 27 N. 4. 10 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1). RA Nr. 110/2018/67 9