Eine Zufahrt, die im Bereich des Vorlands nur eine Breite von 3 m aufweisen würde, wäre für die Erschliessung eines zweiten Parkplatzes nur dann möglich, wenn der Autounterstand weiter von der Strasse entfernt, das heisst, weiter hinten im Garten realisiert würde und über einen Vorplatz erreicht werden könnte. Dies bedeutete, dass mehr Grünfläche für die Erschliessung der Parkplätze beansprucht würde und stellte somit eine deutlich schlechtere Alternative dar. Der Grund für die Notwendigkeit der Ausnahme ist zudem nicht auf die Dimensionierung des Bauvorhabens zurückzuführen; auch ein Einfamilienhaus benötigte einen zusätzlichen Parkplatz.