Der Beschwerdegegner sowie die Stadt Bern entgegnen, die beiden gedeckten Autoabstellplätze könnten nur anders erschlossen werden, wenn die Parkplätze weiter in den Hofbereich verschoben würden, damit würde wertvoller Aussenraum verloren gehen. Dies sei auf die vorbestehende Situation zurückzuführen und auch die bestehende Zufahrt überschreite die Breite von 3 m deutlich.